Da unsere Schüler sehr jung und im Straßenverkehr unerfahren sind, sehen wir es wegen der damit verbundenen Gefahren nicht gern, wenn sie mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Wir empfehlen den Eltern, ihr Kind nicht vor bestandener Radfahrprüfung, die im vierten Schuljahr stattfindet, mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen.
Die Haftung für vor der Schule abgestellten Fahrräder kann die Schule nicht übernehmen. Auf dem Schulhof dürfen keine Fahrräder abgestellt werden.
Ausnahmen bilden Schulveranstaltungen, bei denen das eigene Fahrrad benötigt wird.
In der Schule wird zwar Verkehrserziehung betrieben, aber nur mit Ihrer Hilfe können Ihre Kinder im Straßenverkehr sicher handeln. Sie als Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für:
ein verkehrssicheres Rad und
das Tragen eines Fahrradhelmes zu sorgen
und mit Ihrem Kind über richtiges Fahrverhalten zu sprechen und das auch mit ihm zu praktizieren.